Aufenthalt in Deutschland
Information für Zuwanderer
Ihr Aufenthalt in Deutschland
Aufenthalt bis zu drei Monate
Unionsbürger genießen in Sachsen wie in ganz Deutschland das Recht auf Reise- und Arbeitsfreizügigkeit. Sie dürfen sich bis zu drei Monate in der Bundesrepublik aufhalten und arbeiten. Hierzu benötigen sie nur Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass.
Aufenthalt länger als drei Monate
Für einen Aufenthalt Unionsbürger von mehr als drei Monaten ist ein Aufenthaltsgrund erforderlich: Arbeitsaufnahme, das Erbringen von Dienstleistungen oder Selbstständigkeit. Es muss klar sein, dass es kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht und eine ausreichende Krankenversicherung gegeben ist.
Bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Unionsbürger sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei einer Einwohnermeldebehörde am Wohnort registrieren lassen. Die Pflicht zur Anmeldung entsteht dabei mit dem tatsächlichen Einzug in eine Wohnung.
Für die Anmeldung werden Personaldokumente (von allen Familienmitgliedern) benötigt.
Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung. Dies ist immer mitzuführen!
Internetinformationen sowie Online-Formulare zur Anmeldung in Chemnitz finden Sie unter http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=a3abbdbb-0767-47ec-a5c3-1e67760b1467