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Familien mit Kindern

Information für Zuwanderer

Familien mit Kindern

Kindergeld nur noch mit Steuernummer

Ab dem 1. Januar 2016 wird die Steuer-Identifikationsnummer zur Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Kindergeld. Die neue Regelung gilt für alle Kinder, die Kindergeld erhalten!

Welche Nummern müssen abgegeben werden?

Bei der Familienkassen schriftlich eingereicht werden müssen zwei Steuer-Identifikationsnummern: Die des Kindes und die des Elternteils, der das Kindergeld erhält.

Wo finden Eltern die Steuer-Identifikationsnummern?

Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die lebenslänglich und unabhängig von Umzug oder Heirat gültig bleibt.

Zu finden:

  • auf der Lohnsteuerbescheinigung (Auf Steuerbescheiden von Selbstständigen oder Lohnsteuerbescheinigungen wird diese Nummer auch als TIN =Taxification Identification Number bezeichnet.
  • wird seit 2008 jedem Neugeborenen kurz nach der Geburt postalisch zugesendet
  • Steuerbescheid der Eltern

Wenn die Nummer nicht auffindbar ist, können Eltern sie sich auch vom Bundeszentralamt für Steuern zuschicken lassen. Sie können dies

  • per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de,
  • per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3 in 53221 Bonn oder
  • direkt auf der Webseite

beantragen.

Was tun Eltern, die sich nicht sicher sind, ob sie die Steuer-Identifikationsnummer schon angegeben haben?

Im Kindergeldantrag sind bereits seit mehreren Jahren Felder für die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer vorgesehen. Deshalb liegen den Familienkassen bereits viele Steuer-Identifikationsnummern vor. Eltern, die genau wissen, dass sie die Nummern schon angegeben haben, müssen also nichts tun. Eltern, die bereits Kindergeld erhalten und sich nicht sicher sind, ob sie die Steuer-Identifikationsnummer schon gemeldet haben, reichen diese am besten noch einmal ein.

Was passiert, wenn die Steuernummern nicht abgegeben werden?

Eltern von im Jahr 2016 geborenen Kindern erhalten kein Kindergeld, wenn sie die Nummern nicht einreichen. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, erhalten dieses auch weiter, da es noch kein Enddatum für die Abgabe der Steuernummern bei der Familienkasse gibt. Trotzdem sollten sie die Nummern so schnell wie möglich einreichen, da die Familienkassen dazu angehalten sind, das ab Januar 2016 gezahlte Geld zurückzufordern.

 

Kindertagesstätte

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Anmeldung in einem kommunalen Kindergarten erfolgt über das Amt für Jugend und Familie.

Amt für Jugend und Familie – Abt. Kindertageseinrichtungen

Moritzhof / BVZ I, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz

Telefon: +49 371 488 5121

Fax: +49 371 488 5196

Anmeldeformulare und weitere Informationen finden Sie unter:

http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=76ba6793-907d-4b5c-8d6a-d564b3b1aa1b

 

Schule

In Sachsen haben gemäß § 26 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes alle Kinder und Jugendlichen Schulpflicht, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte in Sachsen haben.

Anmeldung

Alle Kinder, die bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule durch die Eltern (Sorgeberechtigten) anzumelden. Kinder, die von 01.07. bis zum 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. In diesem Fall muss der schriftliche Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an den Schulleiter der zuständigen Grundschule gestellt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Bei der Anmeldung ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten notwendig. Bei Alleinerziehenden ist die Sorgerechtsbescheinigung vorzulegen.
  • Wünschen Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss die Anmeldung trotzdem zuvor an der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule erfolgen.

Integration von ausländischen Kindern und Kindern von Spätaussiedlern

Um eine möglichst schnelle Integration von ausländischen Kindern und Kindern von Spätaussiedlern, die nach ihrer Einreise in sächsische Schulen aufgenommen werden, zu ermöglichen, gibt es bereits seit Anfang der 90er Jahre eine spezielle Konzeption. Diese Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten im schulischen Bereich ist eingebettet in den sächsischen Lehrplan für Vorbereitungsgruppen, Vorbereitungsklassen, Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten Deutsch als Zweitsprache 2000/2009 als allgemeiner Teil.

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Unterricht für ausländische Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen verläuft die schulische Integration von Migranten in 3 Etappen:

  1. Unterricht in Vorbereitungsklassen (an ausgewählten Grund- und Mittelschulen),
  2. Unterricht in Vorbereitungsklassen sowie Teilintegration in Regelklassen (an ausgewählten Grund- und Mittelschulen) und
  3. zusätzliche Förderung in Regelklassen in allen Schulen, insbesondere im Bereich der Bildungssprache, 0,4 Std. pro Migrant.

Der DaZ-Unterricht ermöglicht der Schule, ihren Bildungsauftrag wahrzunehmen, nämlich alle Kinder, unabhängig von Geschlecht, Religion und Herkunft, entsprechend ihren Fähigkeiten optimal zu fördern.

Vorbereitungsklassen in Chemnitz:

Deutsch als Zweitsprache Grundschule

Charles-Darwin-Grundschule

Alfred-Neubert-Str. 25, 09123 Chemnitz

Telefon: 0371 26602-0

Fax: 0371 26602-20

Deutsch als Zweitsprache Mittelschule

Georg-Weert-Mittelschule

Uhlandstr. 2-4,  09130 Chemnitz

Telefon: 0371 43227-0

Email:    gb@weerth-ms.c.shuttle.de

oder

Mittelschule am Flughafen

Straße Usti nad Labem 277, 09119 Chemnitz

Telefon: 0371 27120-0

Fax: 0371 271202-16

Deutsch als Zweitsprache mit berufspraktischen Aspekten

BSZ für Gastgewerbe, Ernährung und Hauswirtschaft

Arthur-Brettschneider-Straße 17, 09113 Chemnitz

Telefon: 0371 37436-0

Fax: 0371/37436-42

Email:    kontakt@bsz-chemnitz.de

Die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur sind Ansprechpartner in der Region bei schulischen Fragen. Koordinator für Migration in Chemnitz:

Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Chemnitz

Koordinator für Migration: Frau Gudrun Enger

Annaberger Straße 119, 09120 Chemnitz

Tel.: (03 71) 53 66-252

Fax: (03 71) 53 66-497

gudrun.enger@sbac.smk.sachsen.de