Liebe Ungarn und Ungarnfreunde,
der Ungarische Kulturverein Chemnitz und Umgebung e. V. lädt am 9. November 2024 herzlich zum jährlichen Ungarntreffen mit einem bunten Programm ab 18:30 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr) ein. Wir wollen gemeinsam einen schönen Abend mit Speisen und Getränken, Musik und Tanz und vielen spannenden Gesprächen erleben.
Wir freuen uns, in diesem Jahr wieder die Change Party & Show Band sowie die Tanzgruppe Balatonalmádi Néptáncmühely zu unserem Kulturabend begrüßen zu dürfen.
Zum Abendessen können Sie diesmal typisch ungarische Speisen genießen, das abwechslungsreiche Buffet wird von der Fleischerei Nagy gestellt.
Eintrittspreise – mit Buffet, ohne Getränke (nur im Vorverkauf mit Reservierung):
Vereinsmitglieder: 30,00 € Gäste: 35,00 €
Kinder bis 6 Jahre: kostenfrei Kinder ab 6 bis 12 Jahre: 10,00 €
Für eine verbindliche Reservierung bitten wir um Überweisung des Eintrittspreises für alle zu reservierende Plätze bis zum 11.10.24 auf das Konto des Ungarischen Kulturvereins
IBAN: DE23 8705 0000 3579 0050 30 BIC: CHEK DE81 XXX Sparkasse Chemnitz
UND namentliche Mitteilung aller Teilnehmer mit Altersangabe bei Kindern
per Email an info@ungarn-in-sachsen.de oder per WhatsApp unter 0173 / 580 42 44 oder per Telefon unter 0173 / 580 42 44 (Ágota Szabó, nur nachmittags erreichbar).
Die Reservierung gilt am Abend der Veranstaltung bis maximal 19:00 Uhr.
Eine Erstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.
Reservierungen sind ausschließlich im Vorverkauf erhältlich – es gibt keine Abendkasse!
Bitte informiert auch alle ungarischen Freunde und Bekannten über unser Treffen. Sie sind ebenfalls herzlich eingeladen!
Veranstaltungsort: Brückenstraße 17 09111 Chemnitz
Bitte Parkplätze in der Nähe oder in der Tiefgarage (kostenpflichtig) nutzen!
Für alle Veranstaltungen gilt: Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die extremistischen Organisationen angehören, einer extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.